Schilder Heinrich

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  für gewerbliche Kunden (nach § 14 BGB)

A. Allgemeines

A 1.  Alle an die Firma Schilder-Heinrich, bzw. Bannerworld Displaysysteme (im Folgenden Auftragnehmer genannt) erteilten Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt. Andere Allgemeine Geschäftsbestimmungen, Lieferbedingungen oder Einkaufsbedingungen werden kein Vertragsbestandteil. Es bedarf keines weiteren Widerspruchs gleich welcher Art gegen fremden AGB.A 2.  Es wird keine Haftung für erteilte Auskünfte des Auftragnehmers übernommen. Diese erfolgen nach bestem Wissen, sind allerdings grundsätzlich unverbindlich, soweit sie nicht durch den Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.A 3. Unsere angegebenen Preise und Leistungen richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden.

B. Angebote

B 1. Angebote im Sinne dieser AGB sind alle Beschreibungen der Produkte und Dienstleistungen, welche der Auftragnehmer für Dritte in deren Auftrag herstellt bzw. ausführt und die in Form individueller schriftlicher Preis- und Leistungsbeschreibung an einen bestimmten Empfänger auf dessen Anfrage übermittelt werden. 
Die genannten Preise gelten ab Werk.
B 2.  Alle in Angeboten niedergelegten Angaben, insbesondere Zeichnungen, Größen, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen. Solche Angaben stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden vom Auftragnehmer schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. B 3. Ist das Angebot vom Auftragnehmer mit einer Frist versehen, müssen Druckauftrag und alle weiteren für die ordnungsgemäße Fertigstellung des Auftrages erforderlichen Druckunterlagen, insbesondere die Druckdaten, unmittelbar nach Auftragserteilung dem Auftragnehmer vorliegen.B 4. Angebote sind freibleibend. Leistungsbeschreibungen und Preise können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden und binden die Auftragnehmer nicht.B 5. Irrtum bindet die Auftragnehmer in keinem Falle.

C. Auftrag  Datenschutzerklärung

C 1. Aufträge im Sinne dieser AGB sind bindende Anträge des Auftraggebers für den Abschluss eines Vertrages im Sinne von § 145 BGB. Sie können vom Auftraggeber schriftlich oder mündlich, persönlich oder fernmündlich per Telefon, Post, per Fax oder per E-Mail bzw. Internet erteilt werden.

C 2. Wir verwenden Ihre Bestandsdaten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns gespeichert und verarbeitet. 
Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich an oder senden Sie uns Ihr Verlangen per Post oder Fax. 
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Haus-Adresse und E-Mail-Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z.B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum. 

C 3. Zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber kommt ein Vertrag zustande, wenn der Auftrag beim Auftragnehmer eingegangen ist und angenommen wurde. Für die Annahme genügt die Absendung einer Auftragsbestätigung in Schriftform ebenso wie der Beginn der mit der Auftragsausführung verbundenen Arbeiten.C 4. Mit der Auftragserteilung verzichtet der Auftraggeber im Sinne von § 151 BGB auf eine Erklärung von Seiten des Auftragnehmers  über die Annahme seines Auftrages. Für den Fall der Unwirksamkeit dieses Verzichts gilt der Vertrag mit Zugang der Firmen des Auftragnehmers Auftragsbestätigung per Post, Telefon, Fax oder E-Mail beim Auftraggeber als geschlossen.C 4. Weicht die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers vom Auftrag in wesentlicher Hinsicht ab, so gilt diese als neues Angebot. In diesem Falle gilt die Genehmigung dieser Auftragsbestätigung durch gleich lautende Erklärung des Auftraggebers als Annahme des neuen Angebots.C 5. Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt spätestens mit Annahme der vom Auftragnehmer gelieferten Ware oder der von der vom Auftragnehmer erbrachten Dienstleistung durch den Auftraggeber oder den von ihm benannten Dritten als zustande gekommen. C 6. Die Auftragnehmer sind nicht verpflichtet Druckaufträge auszuführen, mit denen gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder die Rechte eines Dritten verletzt werden. Sollten dem Auftragsnehmer nach Vertragsschluss solche Umstände bekannt werden, hat er ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers  bleibt in diesem Fall bestehen, ein Schadensersatzanspruch seitens des Auftraggebers besteht in solchen Fällen jedoch nicht. Der Auftraggeber hat außerdem sicher zu stellen, dass alle für den Druckauftrag oder die Dienstleistung verwendeten Schriften, Logos, Bilder und Markenrechte frei verwendet werden dürfen, der Auftragnehmer haftet nicht für eventuelle Rechte Dritter, bzw. der Markeninhaber.

D Haftung

D 1. Der oder die Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für alle Rechtsfolgen aus dem Auftrag, insbesondere für die Zahlung der vom Auftragsnehmer fakturierten Rechnungsbeträge und der sonstigen Kosten. D 2. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinschaftlich als Auftraggeber. Sie haften gesamtschuldnerisch für sämtliche Ansprüche des Auftragnehmers aus deren Vertragsverhältnis. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Lieferungsempfängers hierfür vorliegt. D 3. Bei Bestellungen auf Rechnung Dritter - egal ob im eigenen oder fremden Namen - gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Sie haften gesamtschuldnerisch für sämtliche Ansprüche des Auftragsnehmers aus dem Vertragsverhältnis. Die Änderung einer bereits fakturierten Rechnung auf einen anderen Rechnungsempfänger auf Wunsch des Auftraggebers bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers im vorstehenden Sinne. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Auftraggeber gleichzeitig, dass das Einverständnis des neuen Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.

E Probedrucke und Druckfreigaben

E 1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die bei Auftragserteilung übermittelten Druckdaten stets in digitaler, bzw. Papierform vorzulegen, soweit dies bei Auftragserteilung unterblieben ist. Das Risiko der Rechtzeitigkeit des Zugangs sowie der Qualität der Papierversion der Druckdaten liegt ausschließlich bei dem Auftraggeber. E 2. Vom Auftraggeber selbst erstellte Prüfausdrucke oder andere von ihm zur Verfügung gestellte Muster dienen lediglich der Prüfung der Druckdaten, haben jedoch für den Druck durch den Auftragnehmer keinerlei Verbindlichkeit. Prüfausdrucke werden nur als verbindlich anerkannt, wenn sie vom Auftragnehmer erstellt bzw. angedruckt wurden. Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer gegen besondere Vergütung die Erstellung eines Andrucks verlangen. Eine Farbverbindlichkeit von Mustern ist technisch bedingt ausgeschlossen.

F Freigabe

F 1. Ist der Auftragnehmer mit der Herstellung eines Andrucks beauftragt, so gilt die Druckfreigabe als erteilt, wenn der Auftraggeber ihr nach Kenntnisnahme des Andrucks  unverzüglich die Freigabe per Fax, Telefon, Post oder per E-Mail erteilt. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

G Zusätzliche Vergütungen

G 1. Nach Auftragsannahme durch den Auftragnehmer veranlasste Änderungen werden vom Auftragnehmer einschließlich des etwaigen dadurch verursachten Maschinenstillstands berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden, ebenso wie jedwede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten, insbesondere des Rechnungsempfängers, der Lieferanschrift, der Versandart oder des Zahlungsweges. G 2. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, sowie Änderung angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für elektronische Datenübermittlungen.G 3. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, notwendige Vorarbeiten - insbesondere Arbeiten an den Druckdaten - ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber selbständig auszuführen, wenn dies in dessen wirtschaftlichem Interesse liegt oder der Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages dient. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die Höher als 20,-- € liegen, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber zu informieren und seine Zustimmung einzuholen.G 4. Kommt es zum Vertragsrücktritt durch den Auftragnehmer aus wichtigem Grunde oder genehmigt der Auftragnehmer den Vertragsrücktritt des Auftraggebers auf dessen Wunsch, so steht dem Auftragnehmer Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu. Wenigstens sind die vom Auftragsnehmer ab Auftragsannahme bereits erbrachten Leistungen zu vergüten. Gleiches gilt für die nicht oder nicht rechtzeitig erfolgte Lieferung der Druckdaten durch den Auftraggeber.G 5. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind dem Auftragnehmer zu ersetzen bzw. ihr zu vergüten.

H Auftragsausführung

H 1. Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie, sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.H 2. Der Auftragnehmer führt alle Aufträge, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber gelieferten Druckdaten aus. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen. H 3. Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten - dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten - unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtliche Mängel an den Zulieferungen, insbesondere nicht für Druckdaten, die nicht lesbar oder nicht verarbeitungsfähig sind. H 4. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. H 5. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet Kopien anzufertigen.

I Zahlung

I 1. Bei allen Aufträgen kann vor ihrer Annahme Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bankbürgschaft verlangt werden.I 2.Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer auch nachträglich Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die weitere Arbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung anderer Rechnungen an den Auftragnehmer in Verzug befindet.

J Liefertermine

J 1. Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Auftragsfertigstellung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Sie sind als voraussichtliche Fertigstellungstermine unverbindlich. J 2. Fixtermine für die Auftragsfertigstellung im Sinne von § 361 BGB gelten grundsätzlich ab Werk und sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich als Fixtermin bezeichnet und als solche bestätigt werden. Der Auftragnehmer hat das Recht, einen Aufschlag für Fixtermine und Expressendungen zu verlangen, ebenso gehen eventuelle zusätzliche Versankosten zu Lasten des Auftraggebers.J 3. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers oder Dritter wegen der Nichteinhaltung verbindlicher Termine durch den Auftragnehmer sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn der Auftraggeber hat diese schriftlich unter Setzung einer weiteren angemessenen Nachfrist angedroht.J 4. Bei Nichteinhaltung des voraussichtlichen Fertigstellungstermins ist dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung zu setzen. Diese Frist endet frühestens mit dem dritten Werktag nach Ablauf des ursprünglich geplanten Fertigstellungstermins. J 5. Nach fruchtlosem Ablauf der zur Leistung oder Nacherfüllung gesetzten Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, jedoch darf der Auftragnehmer die bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber bestellten und bereits abgenommenen Lieferungen oder Leistungen berechnen.J 5. Die Nichteinhaltung von Fixterminen berechtigt den Auftraggeber zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Auftrag, jedoch darf der Auftragnehmer  die bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber bestellten und bereits abgenommenen Lieferungen oder Leistungen berechnen. Für Schäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch die Nichteinhaltung des Fixtermins entstehen, haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. J 6. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die die Fertigstellung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist in diesen Fällen frühestens zwei Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich, jedoch nur dann, wenn ihm ein weiteres Abwarten nicht mehr zuzumuten ist. Eine Haftung durch den Auftragnehmer ist in diesen Fällen ausgeschlossen.J 7. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem sich der Auftraggeber selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet. Verspätete Datenanlieferung berechtigt den Auftragnehmer darüber hinaus zum Vertragsrücktritt unter Schadenersatzpflicht des Auftraggebers.

K Warenversand

K 1. Die vom Auftragnehmer hergestellten Waren und erbrachten Leistungen gelten als Holschuld des Auftraggebers. K 2. Soll die Ware ausgeliefert oder vom Auftraggeber eingebrachte Gegenstände in dessen Auftrag zurückgesandt werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. K 3.Soweit seitens des Auftragnehmers der Versand der von ihr hergestellten Waren und/oder Dienstleistungen geschuldet ist, beauftragt der Auftragnehmer dritte Unternehmen (Frachtführer)unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt auf eigene Rechnung mit dem Versand, jedoch im Namen und auf Gefahr des Auftraggebers. Jegliche Haftung der Auftragnehmer für solche Unternehmen ist ausgeschlossen ist. Dies gilt insbesondere für die mit dem Auftraggeber vereinbarten Auslieferungstermine, es sei denn der Auftragnehmer hätte grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. K 4. Für den Versand gelten die jeweiligen Speditionsbedingungen des Frachtführers. Das Versandgut ist dabei unabhängig von seinem tatsächlichen Wert nur in üblichem Umfang zu dem jeweils geringsten versicherbaren Wert versichert. Zusätzliche Versicherungen und höhere Versicherungssummen werden durch den Auftragnehmer nur auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers abgeschlossen und gehen zu dessen Lasten. K 5. Etwaige Regressansprüche gegen das mit Auslieferung bzw. Versand beauftragte Unternehmen, egal aus welchem Grunde, tritt der Auftraggeber hierdurch vorsorglich und treuhänderisch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hierdurch an und wird diese Ansprüche nach bestem Wissen und Gewissen mit geschäftsüblicher Sorgfalt verfolgen und dem Auftraggeber im Falle der Verwirklichung solcher Ansprüche die jeweils eingebrachten Beträge gutschreiben.

L. Rechnungsstellung

L 1. Die Rechnung wird spätestens am dem Tag der Fertigstellung durch den Auftragnehmer der  hergestellten Waren und erbrachten Leistungen ausgestellt. L 2. 
Die Rechnungslegung erfolgt unter dem Vorbehalt etwaigen Irrtums. Die Verwenderin kann bis spätestens vier Monate nach Fertigstellung der Ware oder Leistung eine neue, berichtigte Rechnung erteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung auch vom Auftraggeber als genehmigt, es sei denn sie wird vor Ablauf dieser Frist schriftlich unter Angabe der Beanstandungen bei der Verwenderin gerügt, wobei diese Frist nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen AGB bestimmten kürzeren Fristen berührt. Für spätere Rechnungsänderungen hat der Auftraggeber der Verwenderin die Aufwendungen zu ersetzen, die durch die Änderung der Rechnung entstehen. 
L 3. Der Auftraggeber befindet sich spätestens mit Zugang der Rechnung in Annahmeverzug. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Auftraggebers oder des von ihm benannten Empfängers der Lieferung ist der Auftragnehmer berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers einzulagern. Der Auftragnehmer kann sich hierzu auch eines Lagerhalters bedienen. Die dadurch anfallenden Lagerkosten sowie die durch Annahmeverweigerung bei Auslieferung ggf. entstehenden zusätzlichen Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

M Eigentumsvorbehalt

M 1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

N Zahlung

N 1. Jede Zahlung hat nach den auf der Rechnung angegebenen Fristen zu erfolgen. Der Auftraggeber kommt automatisch 14 Tage nach Überschreitung des Zahlungszieles in Zahlungsverzug. N 2. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung gegenüber Auftragnehmer  in Verzug, so beträgt der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB. N 3. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

O Reklamationen

O 1. Der Auftragnehmer arbeitet ausschließlich nach den vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten unabhängig von deren Beschaffenheit und übernimmt daher keine Gewährleistung für Mängel, die auf der Beschaffenheit dieser Druckdaten beruhen. Eine Gewährleistung durch den Auftragnehmer entfällt insbesondere in allen Fällen, in denen die Beschaffenheit der Druckdaten oder die Art ihrer Erstellung von den Grundsätzen abweichen, die von den Firmen Bannerworld Displaysysteme und Schilder-Heinrich vorgegeben werden. Diese Informationen zur Druckanlage sind  unter Telefax 09295 1293 bzw. im Internet unter den oben aufgeführten Internetadressen abrufbar.O 2. Hat der Auftraggeber keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen durch den Auftragnehmer erstellten Andruck abgenommen, so ist der Auftragnehmer von jeglicher Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Falle grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn sie beziehen sich auf Mängel, für die das Fehlen des Ausdrucks oder Andrucks ohne jede Bedeutung ist.O 3. Der Auftragnehmer übernimmt Gewährleistung für Mängel, die auf der Beschaffenheit der Druckdaten beruhen, in all den Fällen, in denen diese Druckdaten im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer selbst erstellt wurden oder in denen der Auftragnehmer selbst oder auf Wunsch des Auftraggebers dessen Druckdaten verändert hat oder in denen die mangelnde Eignung der vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten offensichtlich ist. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer auch dann die Gewährleistung, wenn die mangelnde Eignung der vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten durch Nichtwissen des Auftraggebers entschuldigt ist - nicht jedoch, wenn der Auftraggeber fahrlässig die vom Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung sowohl im Internet wie auch in schriftlicher Form veröffentlichten Grundsätze für die Beschaffenheit der Druckdaten oder die Art ihrer Erstellung missachtet hat.O 4. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Falle unverzüglich zu prüfen.O 5. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind nur innerhalb von drei Werktagen nach Empfang der Ware schriftlich zulässig. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen geltend zu machen.O 6. Geringfügige und für die Verwendbarkeit der Ware unwesentliche Abweichungen vom Vertrag ändern an der Vertragsgemäßheit der Ware nichts und können nicht beanstandet werden.O 7.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Gesamtlieferung mit der mangelhaften Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
O 8. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Lieferanten. Der Auftragnehmer kann sich durch Abtretung dieser Ansprüche an den Auftraggeber von dieser Haftung befreien und haftet in diesem Falle wie ein Bürge, falls die Ansprüche gegen den Lieferanten nicht durchsetzbar sind.O 9. Bei berechtigten Beanstandungen gewährt der Auftragnehmer nach Wahl des Auftraggebers unter Ausschluss anderer Ansprüche Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist die vom Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so ist er auf die andere Art der Nacherfüllung beschränkt. O 10. Voraussetzung für Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist die Rückgabe der reklamierten Waren an den Auftragnehmer. Die Kosten der Rücklieferung trägt der Auftragnehmer bis zur Höhe der dem Auftraggeber berechneten Kosten der Lieferung. Die Nichtrückgabe der reklamierten Ware - egal aus welchem Grunde - zieht den Verlust sämtlicher Rechte des Auftraggebers aus der Reklamation nach sich. Wird nur ein Teil der gelieferten Werke und Waren zurückgegeben, so geht der Auftraggeber seiner Rechte aus der Reklamation nur für den nicht zurückgegebenen Teil verlustig und hat die vom Auftragsnehmer fakturierte Vergütung für diesen Teil ohne Abzug zu zahlen. O 11. Für Nachbesserung oder Ersatzlieferung steht dem Auftragsnehmer eine angemessene Frist zur Verfügung. Die Frist endet frühestens mit dem vierten Werktag nach dem Tag des Eingangs der zurückgegebenen reklamierten Ware beim Auftragsnehmer.O 12.
Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Auftraggeber berechtigt, unter Ausschluss von Schadenersatz und Minderung vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn er dies wenigstens einmal unter Fristsetzung schriftlich angedroht hat.

P Haftung

P 1 Der Auftragnehmer haftet, sofern nicht in diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen, nur in Fällen zwingender Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet. Die Haftung für Schäden aller Art, auch Folgeschäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch Mängel des Waren/der Lieferung oder durch vom Auftragnehmer grob fahrlässig verschuldete Mängel bei der Auftragsdurchführung entstehen, ist grundsätzlich auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.P2Schadenersatzansprüche gleich welcher Art gegenüber dem Auftragsnehmer, ihren gesetzlichen Vertretern, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind, wenn sie lediglich auf nur leichter Fahrlässigkeit und nicht auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung beruhen, ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - gleich aus welchem Rechtsgrund - bleibt davon unberührt. Darüber hinaus sind hiervon Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels nicht erfasst, wenn dieser vom Auftragsnehmer arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde. Der in Satz 1 aufgeführte Haftungsausschluss erstreckt sich zudem nicht auf Ansprüche aus dem deutschen Produkthaftungsgesetz. P2 Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung durch den Auftragsnehmer Klageweise geltend gemacht werden, eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.

Q Schutzrechte

Q 1. An kreativen Leistungen, die vom Auftragnehmer erbracht wurden, insbesondere an vom Auftragnehmer entwickelten grafischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts etc., behält der Auftragnehmer alle Rechte. Der Auftraggeber bezahlt mit dem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.Q 2. Haftung des Auftraggebers für Verletzung der Rechte Dritter
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer hiermit von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
Q 3.
Von Dritten eingebrachte oder übersandte Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden im Rahmen der Auftragsanbahnung ebenso wie zur Auftragsdurchführung mit der gebotenen Sorgfalt behandelt und verwahrt. Eine Haftung durch den Auftragnehmer für Beschädigung oder Verlust ist jedoch ausgeschlossen, wenn es nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird oder den Auftragnehmer ein Verschulden aus grober Fahrlässigkeit trifft. 
Q 4. Vom Auftraggeber eingebrachte oder übersandte Sachen werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Fertigstellung (Auftragsabschluss) hinaus archiviert. Sollen diese Sachen versichert werden, so hat dies der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch den Auftragnehmer für Beschädigung oder Verlust ist auch bei Archivierung ausgeschlossen, wenn es nicht ausdrücklich anders vereinbart wird. Q 5. Die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für das weitere Handling, insbesondere ihre Bearbeitung oder ihren Versand durch den Auftragsnehmer wird berechnet.

R Erfüllungsort und Gerichtsstand

R 1 Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Pflichten ist, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen, Hof an der SaaleR 2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Hof an der Saale. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber eine natürliche Person im Inland ist, die für private Zwecke handelt (Verbraucher).R 3.Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen. R 4. Sofern diese AGB Bestimmungen enthalten, die unter Kaufleuten rechtlich wirksam vereinbart werden können, ansonsten aber gesetzlich ausgeschlossen sind, so gelten sie unter Kaufleuten hiermit als ausdrücklich vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wobei eine unwirksame Bestimmung stets durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, aber gesetzlich zulässig ist. R 5. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In allen Fällen der Unwirksamkeit dieser AGB gilt, dass eine unwirksame Bestimmung stets durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt.